Die Bernd Zimmer Kunststiftung ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts und wurde 2012 von der Regierung von Oberbayern als gemeinnützig anerkannt. Der Stiftung ist es erlaubt, finanzielle Zuwendungen zur Erhöhung des Grundstockvermögens oder zur unmittelbaren Verwendung für die Zwecke der Stiftung anzunehmen.
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